Schneller Internetzugang

Breitband-Förderprogramm

Die Stadt Rothenfels beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.

Zweck der Förderung ist der Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für gewerbliche Anschlüsse und mindestens 200 Mbit/s symmetrisch für Privatanschlüsse, die im Rahmen von Internetzugangsdiensten zuverlässig zur Verfügung zu stellen sind (Zielbandbreiten).

Gefördert werden Ausgaben des Zuwendungsempfängers an Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze i.S.d. § 3 Nr. 27 des Telekommunikationsgesetzes (Netzbetreiber) zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke oder Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Errichtung von eigenen passiven Breitbandinfrastrukturen (Betreibermodell).

 

Weitere Informationen über das Förderprogramm finden Sie auf den Seiten des bayerischen Breitbandzentrums (https://www.schnelles-internet-in-bayern.de).

 

Alle aktuellen Informationen zu unserem Förderfortschritt und wichtige Dokumente erhalten Sie auf der folgenden Seite (www.gigabitbayern.de/vg-marktheidenfeld).

 

Übergabe des Förderbescheides für den Breitbandausbau in Rothenfels

Am 30.1.2015 hat Bürgermeister Michael Gram den Förderbescheid aus den Händen von Staatssekretär Albert Füracker vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat erhalten.

Die ursprünglich vorgesehene Förderquote für die Stadt Rothenfels von 50 Prozent wurde auf 90 Prozent angehoben. Damit erhält die Stadt Rothenfels für den Breitbandausbau einen Förderbetrag von 172.542 €.

Veröffentlichung der Auswahlentscheidung und Abschluss des Kooperationsvertrags

Bekanntmachung der Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem von der Stadt Rothenfels definierten Erschließungsgebiets im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR).

Der Stadt Rothenfels lag innerhalb der Angebotsfrist ein Angebot vor.

Auf der Grundlage der vom Büro Dr. Först Consult vorgenommenen Angebotsauswertung, hat der Stadtrat in der Sitzung am 26.8.2014 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt. Ein Kooperationsvertrag mit der Telekom Deutschland GmbH wurde abgeschlossen.

Die Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der formelle Zustimmung der Bewilligungsbehörde (Regierung von Unterfranken) liegen vor.

Stadt Rothenfels, 21.01.2015

Michael Gram
Bürgermeister der Stadt Rothenfels

Stellungnahme Bundesnetzagentur

Die Stadt Rothenfels kommt nach der Prüfung gemäß Nr. 4.1.2 BbR zum Ergebnis, dass ein Aus- bzw. Aufbau von NGA-Netzen im Erschließungsgebiet nicht mit weniger wettbewerbsverzerrenden Mittel möglich erscheint:

Weder besitzt die Stadt ein eigenes Gemeindewerk, noch existiert in der Nähe ein geeigneter Energieversorger, der eine TK-Versorgung betreibt.

Die Bundesnetzagentur hat auf Anfrage vom 07.04.2014 folgende Stellungnahme am 28.04.2014 abgegeben:

Ergebnis der Markterkundung

Es wird festgestellt, dass kein Betreiber eines elektronischen Kommunikationsnetzes ein Angebot abgegeben hat. Die Markterkundung blieb erfolglos.

Stadt Rothenfels, 5. Mai 2014

Michael Gram
1. Bürgermeister

Ist-Analysen

Veröffentlichung des Ergebnisses der Ist- und Bedarfsermittlung für die Stadt Rothenfels und Beginn der Markterkundungst-Analysen

Die Unternehmen im Kumulationsgebiet von Rothenfels haben ihren Bedarf angemeldet.

Der Freistaat Bayern fördert mit dem Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm, den schrittweisen Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream (Geschwindigkeit aus dem Internet zum Teilnehmer) und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Geschwindigkeit vom Teilnehmer ins Internet).

Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber im Erschließungsgebiet mit den oben genannten Bandbreiten versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets realisierbar sein.

Die Stadt Rothenfels hat ein Kumulationsgebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) bestehen könnte und die Unternehmen befragt.

Ergebnisse der Bedarfsermittlung

Die Bedarfsermittlung hat ergeben, dass 1 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. 4 weitere Unternehmen benötigen eine Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s. Die Betriebe liegen alle im vorläufigen Kumulationsgebiet. Die genaue Lage kann aus der Übersichtskarte entnommen werden.

Aktuelle Breitbandversorgung

Die Ermittlung der aktuellen Versorgung mit Breitbanddiensten hat ergeben, dass der gemeldete Bedarf im vorläufigen Kumulationsgebiet nicht gedeckt werden kann.
Das Ergebnis der Ermittlung der Versorgung mit Breitbanddiensten ist dokumentiert.

Markterkundung

Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Stadt Rothenfels gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Kumulationsgebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Stadt Rothenfels ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.

Die Stadt Rothenfels bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen, ob sie:

ohne finanzielle Beteiligung Dritter, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im vorläufigen Kumulationsgebiet anbieten werden

bzw.

zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im vorläufigen Kumulationsgebiet anbieten werden.

Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir um Zusendung eines verbindlich unterschriebenen detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, bis spätestens 30.04.2014 (4 Wochen)

Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, damit auf Nachfrage die Gemeinde dies kontrollieren kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten verbindlichen Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.

Informationen zum Breitbandausbau erhalten Sie bei Herrn Hartmann, Tel: 09391/6007-40. Mail: Breitband@VGem-Marktheidenfeld.de.